Förderkriterien

Die Sportstiftung Südbaden hat das Ziel, Leistungssportler und Sport treibende Jugendliche aus gemeinnützige Vereinen, in Ergänzung zu bereits bestehenden Förderinstrumenten, zu unterstützen. Der Wirkungsbereich erstreckt sich zunächst auf Südbaden (Regierungsbezirk Freiburg). Die Unterstützung kann durch die Vergabe von Fördermitteln sowie über Unterstützungsmaßnahmen für die duale Karriere erfolgen.
Anträge stellen können leistungssportlich orientierte Nachwuchssportler und –sportlerinnen aus den gemeinnützigen Vereinen Südbadens. Das Antragsverfahren beinhaltet grundsätzlich ein Fördergespräch sowie das Stellen eines Förderantrags. Der Olympiastützpunkt Freiburg-Schwarzwald führt das Fördergespräch und begutachtet den Förderantrag. Er holt dazu ggf. den Rat weiterer Experten ein, informiert den Vorstand über die Ergebnisse des Verfahrens und formuliert einen Fördervorschlag. Der Vorstand fällt den Förderbeschluss und informiert die Sportlerinnen und Sportler darüber.
Kriterien für die Vergabe der Fördermittel sind u.a. die Zugehörigkeit zu einem Verein im Einzugsgebiet des Regierungspräsidiums Freiburg, die Zugehörigkeit zu einer Auswahlmannschaft oder Kadergruppe auf Landesverbandsebene (Schülerkader, Landesauswahlmannschaft, Landeskader, Bundeskader) sowie eine erkennbare leistungssportliche Perspektive wie Trainingsbedingungen, das Trainerpotential und der Nachweis der Vorleistungen. Es wird empfohlen, hierzu eine Stellungnahme des Landes- und oder Bundestrainers einzuholen. Die Fördermaßnahmen sind in die Förderstrukturen der Landes- Spitzenverbände sowie des Olympiastützpunktes und mit diesen abzustimmen.
Die Stiftung erwartet von den geförderten Sportlerinnen und Sportlern ein im Sinne des Sports faires Verhalten sowie ein klares Bekenntnis zum Code der nationalen und internationalen Anti-Doping-Organisationen (NADA/WADA). Bei einer Zuwiderhandlung behält sich die Stiftung vor, Fördermittel zurückfordern.

Beispiele für geförderte Sportler finden Sie hier (Link zu Sportler/innen)